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Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis
Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.
Eine Erlaubnis kann erteilt werden,
- wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
- das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
- nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
- die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.
Reklameflüge, bei denen die Reklame nur in der Beschriftung des Luftfahrzeugs besteht, bedürfen keiner Erlaubnis.1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug60,00 - 260,00 EUR
Erforderliche Unterlagen
- Schleppberechtigung
- Nachweis über geeichten Barographen
- Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt
Rechtsgrundlagen
- § 15 Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__15.html
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)