
Dienstleistungen A-Z
Hospizversorgung für Kinder und Jugendliche
Im Vordergrund der Kinder- und Jugendhospizarbeit steht die ambulante und stationäre Begleitung der ganzen Familie ab Diagnosestellung einer lebensverkürzenden Erkrankung.. Im Mittelpunkt der hospizlichen Versorgung steht das schwerstkranke Kind, der schwerstkranke Jugendliche oder junge Erwachsene mit seinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen und seine An- und Zugehörigen. Eine ganzheitliche Begleitung, Pflege und Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihrer Zugehörigen, teilweise über viele Jahre, wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderhospizdienste bzw. der stationären Kinderhospize in Zusammenarbeit mit palliativmedizinischen erfahrenen (Haus-)Ärztinnen und Ärzten gewährleistet.
https://www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/sterbebegleitung/hospiz/
Rechtsgrundlagen
- Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V vom 31.03.2017
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hospiz_palliativversorgung/20170331_Rahmenvereinbarung_nach_39a_Abs_1_Satz_4_stationaere_Kinderhospize.pdf - § 39a Sozialgesetzbuch V (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39a.html - Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz − PfleWoqG)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPfleWoqG
Weiterführende Links
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)