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Weinrecht; Meldung önologischer Behandlungen sowie der Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein
Gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 sind auch für Weine mit geschützter geografischer Angabe (in Deutschland "Landweine") sowie Rebsorten-/Jahrgangsweine („Deutscher Wein") Kontrollverfahren vorgeschrieben.
Die Zulässigkeit des Inverkehrbringens dieser Weine hängt auch davon ab, ob die einschlägigen EU-Kontrollvorgaben erfüllt werden. Dazu gehört die Aufnahme aller Erzeuger und Abfüller in ein Kontrollsystem.
Die zur Umsetzung erforderlichen bayerischen Vorschriften werden demnächst erlassen. Um möglichen Problemen bei der Vermarktung vorzubeugen, wird allen bayerischen Erzeugern und Abfüllern von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein empfohlen, sofern sie noch keine Betriebsnummer haben, diese bei uns zu beantragen und die Erzeugung und Abfüllung ihrem zuständigen Landratsamt bzw. ihrer zuständigen kreisfreien Stadt zu melden.
Für die erforderliche/n Meldung/en steht hier ein entsprechend erweiterter Meldevordruck zu den önologischen Behandlungen zur Verfügung (siehe unter Formulare).
Die Meldungen nach dem Weinrecht müssen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erfolgen.Die Vorabmeldung muss vor Erzeugung bzw. Abfüllung der Weine erfolgen.Rechtsgrundlagen
- Art. 80 i.V.m. Anhang VIII Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013R1308-20180101&qid=1536220510082&from=DE - Art. 3, 11 i.V.m. Anhang I A DVO (EU) 2019/934
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0934&from=EN - Art. 51 DVO (EU) 2019/33
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0033&from=PT - § 33 Weingesetz (WeinG)
http://www.gesetze-im-internet.de/weing_1994/__33.html - § 30 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
http://www.gesetze-im-internet.de/wein_v_1995/__30.html
Weiterführende Links
- Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2022 des bestimmten Anbaugebietes Franken und der bayerischen Teile des bestimmten Anbaugebietes Württemberg sowie des Landweingebietes Regensburg
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/ruf-zz/55.2/ruf_55.2-062-zz/index
Formulare
- Meldungen nach dem Weinrecht
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/ruf/ruf-zz/55.2/ruf_55.2-058-zz/index
Verantwortliche Behörde
Regierung von Unterfranken (siehe BayernPortal)