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Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft
Im Rahmen der Wohnraumförderung verbürgt der Freistaat Bayern Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), aus denen die BayernLabo zinsgünstige Darlehen gewährt (siehe "Verwandte Themen").
Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die das Darlehen nicht zu den vorgesehenen Konditionen ausgereicht werden könnte.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern (BÜG)
BayRS IV S. 695; BayRS 66-1-F
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBUEG - Richtlinien für die Übernahme von Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
51 - L 6850 - 016 - 9 262/03; FMBl 2010 S. 84
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_66_F_053/true
Weiterführende Links
- BayernLabo
http://www.labo-bayern.de
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)