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Einstiegsqualifizierung in der Pflege; Anzeige des Abschlusses eines Einstiegsqualifizierungsvertrages
Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum in einem Betrieb. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monate. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen vom Betrieb eine Vergütung.
Der Abschluss des Vertrages ist der nach dem Berufsbildungsgesetz, im Fall der Vorbereitung auf einen nach dem Pflegeberufegesetz anerkannten Ausbildungsberuf der nach Landesrecht zuständigen Stelle anzuzeigen. Das ist in Bayern die Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet "Soziales und Jugend").
Der Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle (in Bayern: die Regierung von Mittelfranken), die für den Wohnsitz der Teilnehmerin / des Teilnehmers an der Einstiegsqualifizierung zuständig ist, schriftlich anzuzeigen.
Die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind vom Betrieb zu bescheinigen. Dabei ist das betriebliche Zeugnis durch den Arbeitgeber vorzulegen.
Die zuständige Stelle (in Bayern: die Regierung von Mittelfranken) stellt auf Antrag des Arbeitgebers oder des Teilnehmers der Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat über die erfolgreich durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung aus.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Einstiegsqualifizierungsvertrags
Rechtsgrundlagen
- § 54 a Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__54a.html
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)