
Dienstleistungen A-Z
Moorrenaturierung; Beantragung einer Förderung
Zweck ist die Erhaltung, die Optimierung, sowie die Wiederherstellung von Mooren.
Ein wesentliches Ziel der Moorrenaturierung ist die Wiederherstellung der Funktion von Mooren als CO2-Speicher. Gefördert wird der Flächenankauf, die Erstellung von Renaturierungskonzepten sowie die Umsetzung von Projekten zur Wiedervernässung der Moore.
Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die natürliche Moorentwicklung und das Torfwachstum zu fördern und wiederherzustellen.
Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der LNPR. Hierbei werden die Anträge für das laufende Jahr bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht. Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).
Antragsfristen bestehen bei Moorrenaturierungsmaßnahmen nicht.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Na-turparken (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien – LNPR)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV281680/true
Weiterführende Links
- EFRE Bayern 2014-2020 - Klimaschutz
https://www.efre-bayern.de/klimaschutz/
Verantwortliche Behörde
Regierung von Oberfranken (siehe BayernPortal)