
Dienstleistungen A-Z
Container; Beantragung der Zulassung
Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.
Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.
Für die Container muss durch ein mit Gutachten nachgewiesen werden, dass diese verkehrssicher sind.Der Antrag ist schriftlich zu stellen.Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung. Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 250 Euro je Container.Erforderliche Unterlagen
- Gutachten zur Verkehrssicherheit
- Fotos vom Container
Rechtsgrundlagen
- Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Gesetz zu dem Übereinkommen über sichere Container
https://www.gesetze-im-internet.de/cscg/art_3.html
Verantwortliche Behörde
Regierung von Schwaben (siehe BayernPortal)