
Dienstleistungen A-Z
Privatpiloten und Flugschüler; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Damit die Luftfahrtbehörde stets über die aktuelle Anschrift von Privatpiloten und Flugschülern informiert ist, hat der Lizenzinhaber das Luftamt über Adressänderungen zu informieren. Mit dem Wohnsitzwechsel kann auch ein Wechsel der zuständigen Luftfahrtbehörde verbunden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Lizenz (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Tauglichkeitszeugnisses
- Kopie Meldebescheinigung oder des Personalausweises/Reisepasses
Rechtsgrundlagen
- § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__5.html
Formulare
- Mitteilung aufgrund Änderung der Anschrift
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rob/luftamt/25-luftamt/rob_25-062/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)