
Dienstleistungen A-Z
Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis
Freiballone dürfen außerhalb der für sie genehmigten Ballonstartplätze nur starten, wenn die zuständige Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
Ferner muss der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte dem Start zugestimmt haben.
Einer Erlaubnis zur Außenlandung mit einem Freiballon bedarf es hingegen nicht, da der Ort der Landung eines Freiballons aufgrund seiner Eigenschaften nicht vorausbestimmbar ist.
Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- Geländegutachten
- Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
Rechtsgrundlagen
- § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__25.html - § 18 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__18.html
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer luftrechtlichen Erlaubnis zur Durchführung von Außenstarts mit Freiballonen
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rob/luftamt/25-luftamt/rob_25-045/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)