
Dienstleistungen A-Z
Einrichtung für Kinder oder Jugendliche; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung und von besonderen Vorkommnissen
Die Aufnahme und eine bevorstehende Schließung des Betriebs einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ist unter Angabe von Name und Anschrift des Trägers, Art und Standort der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, sind der zuständigen Behörde zu melden. Diese können
- betreute Kinder, Jugendliche und jungen Volljährige betreffen,
- Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Einrichtung oder
- die Einrichtungen bzw. Einrichtungsteile.
Änderungen des Namens und der Anschrift des Trägers, der Art und des Standort der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte sowie der Konzeption sind der zuständigen Behörde unverzüglich, die Zahl der belegten Plätze ist jährlich einmal zu melden.
Die Anzeige der Aufnahme und der bevorstehenden Schließung kann formlos erfolgen.
Die Erstmeldung besonderer Vorkommnisse in Einrichtungen an die Heimaufsicht (= zuständige Regierung) muss unverzüglich schriftlich, per Fax oder E-Mail (in dringenden Fällen auch per Telefon) erfolgen. Anschließend muss zeitnah eine ausführliche Stellungnahme schriftlich übermittelt werden sowie eine Darstellung der weiteren geplanten Verfahrensschritte.
Änderungen nach der Betriebsaufnahme können formlos angezeigt werden.
Für Änderungsmeldungen zum Personal ist das Formblatt unter "Formulare" zu verwenden.
Die Anzeigen und Meldungen müssen unverzüglich erfolgen. Die Stellenungnahmen müssen zeitnah übermittelt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 47 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Meldepflichten
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__47.html
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index - Kinder- und Jugendhilfe - Leitfaden zur Meldung besonderer Vorkommnisse in Einrichtungen
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rmf/b1/13/rmf_13-133/index - Kinder- und Jugendhilfe - Personalmeldung gemäß § 47 SGB VIII
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rmf/b1/13/rmf_13-136/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)