
Dienstleistungen A-Z
Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-7
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)