
Dienstleistungen A-Z
Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde/Stadt kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die Örtlichkeit (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung des Straßenabschnittes) beschreiben, desto besser helfen Sie den Zuständigen beim Beheben des Schadens.
Nach Mitteilung der Feststellung prüft die Gemeinde den Schaden oder Mangel und trifft die erforderlichen Vorkehrungen.Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, melden Sie ihn auch bei der zuständigen Polizeidienststelle.Wenn Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben: keine
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie bzw. Ihre Versicherung dafüraufkommen (ggf. im Rahmen des gesetzlichen Schadensersatzes).
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-7
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)