
Dienstleistungen A-Z
Seniorengenossenschaften; Beantragung einer Förderung
Zweck
Gerade in Zeiten demografischer und struktureller Veränderungen ist es wichtig, neue Formen der gesellschaftlichen Teilhabe und des Miteinanders älterer Menschen aktiv zu unterstützen.
Die Mitglieder der "Seniorengenossenschaften" helfen sich gegenseitig und können für ihren Einsatz ein entsprechendes Entgelt ausgezahlt bekommen oder sich entsprechende Zeit gutschreiben lassen, um diese später, wenn sie selbst einmal Hilfe benötigen, wiederum in Form von Diensten in Anspruch nehmen zu können.
Gegenstand
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird auf Antrag der Aufbau von Seniorengenossenschaften unterstützt.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Initiatoren von Seniorengenossenschaften.
Zuwendungsfähige Kosten
- Personalausgaben für eine Koordinationskraft für den Aufbau
- Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und erforderliche Ausstattungsgegenstände, z. B. Büromöbel, Kommunikationsmittel, Miete.
Art und Höhe
- Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bewilligt.
- Derzeit wird die Gründungsphase der entstehenden „Seniorengenossenschaften" mit maximal bis zu 30.000 Euro je Projekt gefördert.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal drei Jahre.
Die Zuwendung beträgt jedoch höchstens 90 % der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben, d.h. bei jeder Projektförderung sind mind. 10 % Eigenmittel (10 % der beantragten Gesamtausgaben) einzubringen.
Im Rahmen der Bayerischen Haushaltsordnung können grundsätzlich nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. D.h., es dürfen noch keine Verträge für die zu fördernden Leistungen abgeschlossen worden sein.
- Der Antrag ist vollständig und schriftlich beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat III 1, unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke einzureichen. Der Antrag muss unterschrieben sein.
- Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales entscheidet grundsätzlich über die Förderfähigkeit der Konzeption. Zur Abwicklung des Förderverfahrens werden die Anträge an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth weitergeleitet. Das ZBFS entscheidet über den Antrag nach Abschluss der haushaltsrechtlichen Prüfung.
Ziel soll es sein, dass das Projekt nach Auslaufen der Förderung aus sonstigen Mittel, die der Träger aufbringt, fortgeführt wird.keinekeine
Erforderliche Unterlagen
- Konzept
- Zielsetzung
- Zielgruppe
- Einzugsbereich
- Rechtsform
- Versicherungsschutz, Treuhandkonto, Ausfallbürgschaft
- Leistungskatalog
- Abrechnungssystem (Mitgliedsbeitrag, Verrechnungsmodalitäten)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit und Kooperationen
- Geplanter Maßnahmenbeginn
- Nachhaltigkeit (Förderung nach Anschubfinanzierung)
- Kosten- und Finanzierungsplan
Weiterführende Links
- Seniorengenossenschaften
http://www.stmas.bayern.de/senioren/genossenschaften/index.php - Wegweiser zur Gründung und Gestaltung von "Seniorengenossenschaften"
http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/senioren/wegweiser_seniorengenossenschaften.pdf - Eckpunkte "Seniorengenossenschaften": Von der Idee zum Start
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/wohnen-im-alter/1801_eckpunkte_seniorengenossenschaft.pdf - Wohnen im Alter
Beschreibung der Möglichkeiten und Unterstützungsformen für ein Wohnen im Alter
http://www.stmas.bayern.de/wohnen-im-alter/index.php - Broschüre "Zu Hause daheim“ - Beispiele für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter
https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/10010490.htm - Koordinationsstelle Wohnen im Alter - Fördermöglichkeiten
http://www.wohnen-alter-bayern.de/foerdermoeglichkeiten.html
Formulare
- Antrag auf Förderung einer Seniorengenossenschaft
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/senioren/antragsformular_seniorengenossenschaften.pdf
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)