
Dienstleistungen A-Z
Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für modellhafte Projekte
Zweck
Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus, Rechts- und Linksradikalismus mit Bedeutung für ganz Bayern.
Gegenstand
Projekte und Aktionen mit Modellcharakter und Bedeutung für ganz Bayern zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können nach Absprache Sach-, Personal- und Verwaltungskosten.
Art und Höhe
Anteilfinanzierung oder in geeigneten Fällen Fehlbedarfsfinanzierung: Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Wirkungsmöglichkeit des Projektes. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird grundsätzlich vorausgesetzt.
Es muss
- ein schriftlicher Antrag mit den zur Verfügung gestellten Mustern gestellt werden und
- bei der Finanzierung ein Eigenanteil von grundsätzlich mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch bare Eigenmittel erbracht werden. Kalkulatorische Eigenmittel oder Eigenleistungen können nicht als Finanzierungsbestandteil eingebracht werden.
Es kann Kontakt zum "Referat VI2 - Prävention" im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales aufgenommen werden, um das Interesse und die Möglichkeiten einer etwaigen Förderung abzuklären.
Bei gegenseitigem Einvernehmen werden die Formulare (Antragsformulare) zur Förderung zugesandt.
Der Antrag ist schriftlich einzureichen, die Anlagen zum Antrag vollständig auszufüllen.
Für Rückfragen steht das "Referat VI2 - Prävention" im Verfahren stets zur Verfügung.
Das Projekt wird (sofern zutreffend) im Bereich der Prävention ein Partner in "Bayerns Netzwerk zur Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus". Die Projektträger werden entsprechend zu Veranstaltungen, Vernetzungstreffen usw. eingeladen. Der ständige Austausch mit dem bayernweiten Netzwerk wird erwartet.
keineRechtsgrundlagen
- Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO-G1
Weiterführende Links
- Bayerns Netzwerk zur Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus - Projekte in Bayern
http://www.antworten-auf-salafismus.de/unser-netzwerk/projekte-bayern/index.php - Radikalisierungsprävention
http://www.stmas.bayern.de/radikalisierungspraevention/index.php - Antworten auf Salafismus
https://www.antworten-auf-salafismus.de/
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)