
Dienstleistungen A-Z
Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen
Zweck
Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen.
Gegenstand
Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse von in der Behindertenhilfe Tätigen (insbes. Fachpersonal, ehrenamtliche Helfer und Angehörige) erforderlich sind.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können sein: Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.
Diese legen vorab dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen mit Konzeption und Ziel vor (Fortbildungsprogramm). Für geeignete Maßnahmen gibt es Zuschüsse.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Festbetrag pro Fortbildungseinheit (FE = 45 Minuten) ausgereicht. Die Stundensätze werden gesondert festgesetzt. Dabei ist ein angemessener Eigenmitteleinsatz des Zuwendungsempfängers, mindestens aber in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu berücksichtigen.
- Die Antragsteller legen vorab eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen vor (Fortbildungsprogramm). Das ZBFS entscheidet, welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden.
- Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden grundsätzlich nicht gefördert.
Der Förderantrag muss beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden. Er kann zunächst ein formloser Antrag gestellt werden.
Es muss das Fortbildungsprogramm der Maßnahmeträger vorgelegt werden. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr. Das ZBFS kann bei Vorliegen der Voraussetzungen die Einwilligung in den vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilen.
Nach Eingang des Durchführungsnachweises entscheidet das ZBFS über die Bewilligung der Zuwendung.
Diese Beschreibung bezieht sich nur auf die Fortbildungsförderung in der Behindertenhilfe.Das Fortbildungsprogramm muss dem ZBFS bis 31. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorgehenden Jahres vor vorliegen.keineErforderliche Unterlagen
- Fortbildungsprogramm
- Durchführungsnachweis
Rechtsgrundlagen
- Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2126_0_G_11745
Weiterführende Links
- Fortbildung in der Behindertenhilfe
http://www.zbfs.bayern.de/foerderung/behinderte-menschen/fortbildung/index.php
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmfh/stmfh/bayernportal/formloseSchreibenmitUnterschrift/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)