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Inklusion von schwerbehinderten Menschen; Anmeldung für Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) schult in eigens dafür konzipierten Veranstaltungen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Beauftragte des Arbeitgebers und Betriebs- bzw. Personalräte. Ziel ist die Vermittlung von Fachkenntnissen und Fähigkeiten, die in den Betrieben zur behinderungsgerechten Beschäftigung schwerbehinderter Menschen benötigt werden. Daneben informiert das Inklusionsamt die allgemeine Öffentlichkeit über die berufliche Situation von Menschen mit Behinderung.Das Inklusionsamt konzipiert ein spezielles Schulungs- und Fortbildungsprogramm insbesondere für Schwerbehindertenvertrauenspersonen, Beauftragte des Arbeitgebers und Betriebs- bzw. Personalräte.Keine Kursgebühren: Die bei mehrtägigen Kursen anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Rechtsgrundlagen
- § 185 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/
Weiterführende Links
- Online-Zeitschrift "Behinderte Menschen im Beruf"
https://www.integrationsaemter.de/ZB/258c62/index.html - Inklusionsamt Bayern
https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/arbeitgeber/ - Online-Seminarbuchungssystem
https://www.kurse-inklusionsamt-bayern.de/
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)