
Dienstleistungen A-Z
Angebote zur Unterstützung im Alltag; Beantragung einer Förderung
Zweck
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag soll ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 geschaffen werden. Zur Unterstützung können bis zu 125 Euro monatlich als einheitlicher Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung und Entlastung eingesetzt werden. Ziel ist es dabei, die pflegebedürftige Person selbst in ihrem Alltag sowie pflegende Angehörige und ähnlich nahestehende Personen von der Pflege und den damit verbundenen körperlichen und seelischen Belastungen zu entlasten.
Zweck der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zu fördern, wodurch ein zusätzliches Leistungsangebot geschaffen werden soll. Hierdurch sollen insbesondere angemessene Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie Teilhabemöglichkeiten und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender geschaffen werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden vorrangig die Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen, sowie Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert.
Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind in Abschnitt 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt.
Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.
keineErforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung (Aufbau, Umsetzung, Qualitätssicherung, Leitung) - nur bei Angebotserbringung durch Träger - bei Förderung immer notwendig.
- Satzung und Vereinsregisterauszug - nur bei Angebotserbringung durch Träger - bei Förderung immer notwendig, wenn einschlägig.
- Nachweis des Versicherungsschutzes
- Schulung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer)
- Weitere erforderliche Unterlagen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Landesamtes für Pflege
Rechtsgrundlagen
- § 45a Abs. 1 i.V.m. § 45c Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/BJNR101500994.html#BJNR101500994BJNG004403301 - Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVSG-G7_5 - Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_861_G_10013
Weiterführende Links
- Angebote zur Unterstützung im Alltag - Stärkung der häuslichen Betreuung
https://www.stmgp.bayern.de/pflege/pflege-zu-hause/niedrigschwellige-betreuungsangebote/ - Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
https://www.demenz-pflege-bayern.de/ - Kontaktdaten der regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege
https://www.demenz-pflege-bayern.de/ueber-uns/regionale-fachstellen/ - Angehörigenarbeit
https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderprogramm-bayerisches-netzwerk-pflege-und-richtlinie-netzwerk-pflege-familienpflegefachstellen-pflegende-angehoerige/#Fachstellen-fuer-pflegende-Angehoerige
Formulare
- Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für Angebote zur Unterstützung im Alltag, ehrenamtliche Strukturen und weiterer Angebote nach § 45c SGB XI sowie Teil 8 Abschnitte 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/foerderantrag_aua_aa_ab_2021-2.pdf
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)