
Dienstleistungen A-Z
Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe; Beantragung einer Förderung
Zweck und Gegenstand
In Deutschland wird die überwiegende Zahl von Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen und nahestehenden Personen gepflegt. Hierbei gelangen häuslich Pflegende oft an die Grenze ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit, weshalb der Freistaat Bayern Angebote zur Unterstützung im Alltag fördert, um einer Überforderung entgegenzuwirken. Um unterstützende Angebote weiter auszubauen und neue innovative Konzepte zu entwickeln, fördert Bayern den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können Sorgenetzwerke, Schulungen und Fortbildungen von ehrenamtlich Tätigen sowie weitere Angebote zum Aus- und Aufbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können die Kosten des Angebots.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.
Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
Die Förderung erfolgt zu 25% durch den Freistaat Bayern und zu 75% durch die soziale und private Pflegeversicherung.
Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung solcher Angebote sind in Teil 8 Abschnitt 6 und 8 der AVSG und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt. Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.
Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Antragstellung muss bis 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.keineErforderliche Unterlagen
- ggf. Satzung und Vereinsregisterauszug
- Nachweis des Versicherungsschutzes
- Schulung und Fortbildung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer)
- Das Antragsformular mit Anlagen wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlagen
- § 45c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 und § 45d Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/BJNR101500994.html#BJNR101500994BJNG004403301 - Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVSG-G7_5 - Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_861_G_10013
Weiterführende Links
- Förderprogramme zum Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege sowie von Modellprojekten zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen
https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderprogramm-angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)