
Dienstleistungen A-Z
Psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen zur Fortbildung
Zweck
Mit den Zuwendungen sollen Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe unterstützt werden.
Gegenstand
Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen für Personen, die in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe (hier nur ehrenamtlich) tätig sind. Die Fortbildungen haben die Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung von spezifischen Fachkenntnissen zum Inhalt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.
Zuwendungsfähige Kosten,
Zuwendungen werden je Fortbildungseinheit (à 45 Minuten) gewährt.
Art und Höhe
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetrag gewährt. Die Stundensätze werden für jeden Förderbereich gesondert festgesetzt. Der Zuwendungsempfänger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.
Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden grundsätzlich nicht gefördert.
Antragsstellung
Anträge sind bei der für den Ort der Fortbildungsveranstaltung örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligungen sind die Regierungen. Die Regierungen entscheiden über die Bewilligungen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Anträge auf Förderung nach der Förderrichtlinie der in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkrankenhilfe tätigen Personen können im Geltungszeitraum der Richtlinie jederzeit gestellt werden (01.01.2015 - 31.12.2018).
Das Fortbildungsprogramm ist bis zum 31. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorgehenden Jahres vorzulegen.keineErforderliche Unterlagen
- Fortbildungsprogramm
Das Fortbildungsprogramm muss alle in dem Bewilligungszeitraum geplanten Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Für jede Fortbildungsmaßnahme sind darin Konzeption und Ziel auszuweisen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO-23 - Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO-44 - Förderrichtlinie Fortbildung der in den Bereichen Altenpflege, Altenarbeit, Behindertenhilfe, psychiatrische Versorgung, AIDS sowie Suchtkrankenhilfe tätigen Personen
27-G8469-2014/2-37; AllMBl. 2015 S. 304, 2126.0-G
https://www.verkuendung-bayern.de/amtsblatt/dokument/allmbl-2015-5-304-2/
Formulare
- Zuwendungsgewährung für Schulungsmaßnahmen für Laienhelferinnen/ Laienhelfer von Maßnahmen und Einrichtungen zur Versorgung psychisch kranker und psychisch behinderter Menschen - Antrag
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rmf/b1/13/rmf_13-092/index - Zuwendungsgewährung für Schulungsmaßnahmen für Laienhelferinnen/Laienhelfer von Maßnahmen und Einrichtungen zur Versorgung psychisch kranker und psychisch behinderter Menschen - Verwendungsnachweis
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rmf/b1/13/rmf_13-006/index
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)