
Dienstleistungen A-Z
Medizinstudierende; Beantragung eines Stipendiums
Zweck und Gegenstand der Förderung
In den kommenden Jahren werden aufgrund des demographischen Wandels viele niedergelassene Ärzte nach einem Nachfolger oder Praxispartner suchen. Gerade auch jungen Ärztinnen und Ärzten bieten sich dadurch eine Vielzahl an beruflichen Perspektiven und Niederlassungschancen.
Ziel des Förderprogramms ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer Hochschule in Deutschland ab dem dritten Studienjahr und nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte.
Art und Höhe der Zuwendung
Die Förderung erfolgt in Form eines Festbetrags in Höhe von monatlich 600 Euro, frühestens ab dem dritten Studienjahr, bis zum Ende des Medizinstudiums und dabei längstens 48 Monate.
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsempfänger/-innen müssen
- Studierende der Humanmedizin ab dem dritten Studienjahr an einer Hochschule in Deutschland sein und den ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben,
- sich verpflichten, die fachärztliche Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums aufzunehmen und im Fördergebiet zu absolvieren,
- und sich verpflichten, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen und mindestens 60 Monate im Fördergebiet aufrechtzuerhalten
- oder für mindestens 60 Monate im öffentlichen Gesundheitsdienst des Freistaates Bayern oder bei kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern ärztlich tätig sein.
Der Antrag ist schriftlich am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einzureichen. Dieses prüft den Antrag auf Förderfähigkeit und erlässt bei positivem Ergebnis den Zuwendungsbescheid.
Fördergebiet ist der ländliche Raum gemäß der Definition i. R. der Stukturkarte des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP).
keine
keineErforderliche Unterlagen
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Beglaubigte Kopie als Nachweis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte
- Studienverlaufsbescheinigung
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO-23 - Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO-44 - Art. 48, 49 und 49a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
BayRS II S. 213; BayRS 2010-1-I
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG-G3_2 - Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV277603
Weiterführende Links
- Stipendium für Medizinstudierende
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/gesundheitsversorgung/bayerische_gesundheitsagentur/foerderung_medizinstudierende/antragstellung.htm - Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayLEP_BayLEP-ANH2-N1-2018.pdf
Formulare
- Antragsformular für das Förderprogramm "Stipendienprogramm zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum"
https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/bayerische_gesundheitsagentur/doc/antragsformular_stip_v6_k1.pdf
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)