
Dienstleistungen A-Z
Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beratung der Kommunen
Bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an Bahnübergängen und Bahnüber- oder ‑unterführungen im Zuge von kommunalen Straßen treten häufig bautechnische und rechtliche Schwierigkeiten auf. Zur Vermeidung finanzieller Nachteile wird den Kommunen empfohlen, vor dem Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen den fachkundigen Rat der Regierung einzuholen.
keineRechtsgrundlagen
- Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz)
http://www.gesetze-im-internet.de/ebkrg/
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)