
Dienstleistungen A-Z
Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Weiterhin überwachen die Kreisverwaltungsbehörden z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.
Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel.
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: