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Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlagen
- Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: