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Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: