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Lohnsteuerklasse; Beantragung einer Änderung
Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie bei Ihrem Finanzamt ändern lassen. Ein Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur mit Wirkung des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.
Bei Eheschließungen im Laufe des Kalenderjahres wird bei Ehegatten automatisch die Steuerklassenkombination IV/IV gebildet. Die Ehegatten können gemeinsam eine Änderung der automatisch gebildeten Steuerklassenkombination IV/IV in III/V oder IV/IV mit Faktor (§ 39 f EStG) beantragen. Die Änderung der Steuerklassen wird in diesem Fall – abweichend von den üblichen Fällen des Wechsels der Steuerklassenkombination – mit Wirkung ab Beginn des Monats der Eheschließung bzw. ab dem 1. des Heiratsmonats wirksam.
Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, weil zum Beispiel die Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt leben und somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen sind.
Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.
Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie bei Ihrem Finanzamt im Laufe des Kalenderjahres spätestens bis zum 30. November ändern lassen.
Grundsätzlich gilt die (gewählte) Steuerklassenkombination der Ehegatten/Lebenspartner im Folgejahr weiter, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Allerdings ist die Berücksichtigung eines Faktors spätestens nach zwei Jahren neu zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
- § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
http://bundesrecht.juris.de/estg/__38b.html
Weiterführende Links
- Broschüre „Die Lohnsteuer 2020“
https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/06003002.htm
Formulare
- Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern
Dateiformat: FormsForWeb (FFW)
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/fms.php?n=034003 - Erklärung zum dauernden Getrenntleben
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/fms.php?n=034117 - Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/fms.php?n=034116
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)