
Dienstleistungen A-Z
Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht
Wasserverbände sind im Bereich der Wasserwirtschaft tätig. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder.
Aufsichtsbehörden im Sinn des Wasserverbandsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden.
Rechtsgrundlagen
- Art. 2 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGWVG-2 - Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/wvg/index.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: