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Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal

Für "Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

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