BayernPortal

Dienstleistungen A-Z

Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal

Zurück

nach oben scrollen