
Dienstleistungen A-Z
Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zum Marketing
Nähere Informationen über das Marketing Ihres Landkreises und/oder Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Rechtsgrundlagen
- §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayOePNVG-G3_1
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)