
Dienstleistungen A-Z
Kommunale Gasversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Betreiben die Kommunen die Gasversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)