
Dienstleistungen A-Z
Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)