
Dienstleistungen A-Z
Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)