
Dienstleistungen A-Z
Kommunaler Schlachthof; Erlass von Benutzungsbedingungen
Betreibt die Kommune den Schlachthof in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)