
Dienstleistungen A-Z
Veranstaltungsraum der Gemeinde; Reservierung
Wenn Sie eine Jugend-, Schul- oder Sportveranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in den Klassenräumen der Schulen, in Sporthallen oder auf Sportplätzen), durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden. Die Gemeinde entscheiden über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.Rechtsgrundlagen
- Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-57
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)