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Kommunale Ferienangebote; Informationen und Anmeldung
Die Betreuung ihrer Kinder während der Schulferien stellt berufstätige Eltern häufig vor Probleme. Viele Gemeinden haben den Betreuungsbedarf erkannt und bieten während der Ferien abwechslungsreiche Programme an.
Sie müssen sich bzw. Ihre Kinder in der Regel zu einer Ferienveranstaltung anmelden oder eine Teilnahme reservieren.
Rechtsgrundlagen
- Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-57
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Kommunale Ferienangebote; Informationen und Anmeldung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: