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Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal

Für "Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

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