BayernPortal

Dienstleistungen A-Z

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal

Für "Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Zurück

nach oben scrollen