
Dienstleistungen A-Z
Hubschraubersimulation; Beantragung eines Betriebskostenzuschusses
Zweck und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung in Bad Tölz. Die laufenden Sach- und Personalausgaben sollen teilweise gedeckt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt ist die Stiftung Bergwacht und die Bergwacht Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden unter anderem Personalkosten und die laufenden Betriebskosten des Hubschraubersimulationszentrums.
Art und Höhe
Nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung im Wege einer jährlichen Anteilsfinanzierung.
Für die Nutzung der Anlage durch Angehörige des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehren und der Polizei in Bayern dürfen keine Entgelte erhoben werden.
Die Verteilung der Trainingszeiten auf die Angehörigen dieser Organisationen soll die unterschiedlichen Bedürfnisse von haupt- und ehrenamtlichem Personal berücksichtigen.
Der Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eingereicht werden.
Der Vollzug (Auszahlungen, Verwendungsnachweisprüfungen etc.) des Zuwendungsverfahrens obliegt der Regierung von Oberbayern.
keine
keine
Erforderliche Unterlagen
- Finanzierungsplan
Aufstellung über die voraussichtlich anfallenden Kosten
Rechtsgrundlagen
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO-23 - Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHO-44
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2f3406DBAT_VVBayHO_44_A1a.PDF
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)