
Dienstleistungen A-Z
Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen
Die Personalverwaltung umfasst alle Aufgaben des Personalbereichs. Dazu gehören unter anderem:
- der Vollzug des Beamtenrechts und des Arbeitsrechts
- das Führen von Personalakten
- die Bearbeitung der Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
- die Personaldatenverwaltung und die Stellenbewirtschaftung
- die Tätigkeiten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und beim Ausscheiden von Mitarbeitern anfallen
Rechtsgrundlagen
- Art. 42 ff. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-G2_1_4 - Art. 37 ff. Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-G2_1_4
Verantwortliche Behörde
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
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