
Dienstleistungen A-Z
Suchtkrankheit; Informationen zur Entwöhnungsbehandlung
Die ambulante Entwöhnung kann auch in Beratungsstellen erfolgen, während für die stationäre Langzeitentwöhnung spezielle Einrichtungen vorhanden sind.
Näheres erfahren Sie bei der ''Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)'' (siehe "Weiterführende Links").
Die erforderlichen Unterlagen bringen Sie bitte im Benehmen mit Beratungsstelle und Entwöhnungseinrichtung zur Therapie mit.
Abgeschlossene Entgiftung
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI)
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/
Weiterführende Links
- Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)
http://www.kbs-bayern.de
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)