
Dienstleistungen A-Z
Akutkredit; Beantragung
Im Zusammenhang mit der Konsolidierung sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten,
- Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie
- Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.
Voraussetzung für ein Konsolidierungsdarlehen ist das Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts, das eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation erwarten lässt und Beiträge des Darlehensnehmers und der Hausbank enthält.
Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern zu erhalten.
Voraussetzungen sind
- Konsolidierungsbedarf (Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten)
- Konsolidierungsanlass (nicht gegeben bspw. bei Verlusten aufgrund unverhältnismäßig hoher Privatentnahmen)
- Konsolidierungskonzept (Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts)
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und nicht gewerblich betriebene Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, die sich in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten befinden.
Weiterführende Links
- LfA Förderbank Bayern
http://www.lfa.de/website/de/lfa/index.php?style=
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)