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Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Die Voraussetzungen ergeben sich aus dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG).Der Antrag kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.
Die Kosten richten sich nach Art. 12 Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG).Erforderliche Unterlagen
- Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
- Nichteigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (wenn nicht vorhanden, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
- Flurkartenauszug oder Lagekarte
Rechtsgrundlagen
- Art. 3 und 10 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBodSchG - Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUIG/true - § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
http://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/__3.html
Weiterführende Links
- Kataster nach Art. 3 BayBodSchG ("Altlastenkataster")
https://www.lfu.bayern.de/altlasten/altlastenkataster/index.htm
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: