
Dienstleistungen A-Z
Disziplinarverfahren im Justiz- und Justizvollzugsdienst; Erhebung einer Disziplinarklage und Vertretung vor Gericht
Soweit schwere Disziplinarverstöße dieser Personen vorliegen, führt die Generalstaatsanwaltschaft die Disziplinarverfahren selbst, erhebt Disziplinarklage und vertritt diese vor dem zuständigen Verwaltungs- oder Richterdienstgericht.
Rechtsgrundlagen
- § 29 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZustV-29
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)