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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens
Auf Antrag wird für folgende Fahrzeuge ein E-Kennzeichen zugeteilt:
- Batterieelektrofahrzeug (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
- Hybridfahrzeug (PHEV)
Hier müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
- Reichweite mit Elektroantrieb 40 km (Reichweite Stadt, EAER City)
Die Fahrzeuge müssen der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Fahrzeuge der Klasse N2 können ein E-Kennzeichen erhalten, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden können.
Das E-Kennzeichen führt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben "E". Es kann auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Es fallen die Kosten des jeweiligen Zulassungsvorganges an (siehe unter "Verwandte Themen"). Sie können das E-Kennzeichen bei der Neuzulassung und jeder Umschreibung des Fahrzeugs beantragen.
Wollen Sie Ihr Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen versehen, fallen Kosten in Höhe von 27,50 bis 31,20 Euro an.
Für die Reservierung und die Wahl eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren an.
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.
Eine internetbasierte Zuteilung ist bei einem E-Kennzeichen noch nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Voraussetzungen durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers
- weitere Zulassungsunterlagen sind abhängig vom Zulassungsvorgang (siehe unter "Verwandte Themen")
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)
http://www.gesetze-im-internet.de/emog/ - § 9a Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: