
Dienstleistungen A-Z
Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005403307
Weiterführende Links
- Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
https://www.innenministerium.bayern.de/sus/polizei/praeventionundsicherheitstipps/index.php - Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
http://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/frauenundkinder/index.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)