
Dienstleistungen A-Z
Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?
Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
- §§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307
Weiterführende Links
- Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
https://www.innenministerium.bayern.de/sus/polizei/praeventionundsicherheitstipps/index.php - Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
http://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/frauenundkinder/index.html
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)