
Dienstleistungen A-Z
Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer
Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.
Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen (Ärztliches Attest) und bringen sie dieses mit zur Polizei.
Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.
In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.kostenlose AnzeigenerstattungErforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005403307
Weiterführende Links
- Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
https://www.innenministerium.bayern.de/sus/polizei/praeventionundsicherheitstipps/index.php
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)