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Bußgeldkatalog; Informationen
Wenn Sie Auskunft zu der Ahndungshöhe nach Verstößen gegen Verkehrsvorschriften im Ordnungswidrigkeitenbereich haben, können Sie unter der angegebenen Internetadresse eine Online-Suche beim Bayer. Polizeiverwaltungsamt durchführen. Die auf diesen Seiten abrufbaren Auszüge aus dem bayerischen Tatbestandskatalog geben nur die Regelsätze für bestimmte Grundtatbestände wieder. Im Einzelfall (bei Vorliegen außergewöhnlicher Tatumstände, z.B. vorsätzliche Tatbegehung oder Wiederholungstat) kann davon abgewichen werden.Keine Voraussetzungen erforderlich; es handelt sich um allgemein zugängliche Informationen.
Rechtsgrundlagen
- § 26a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Bußgeldkatalog
http://bundesrecht.juris.de/stvg/__26a.html - Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/
Weiterführende Links
- Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei
http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/1318
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)