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Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane
Wahlorgane sind die Personen oder Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sind die Wahlleiter und Wahlausschüsse auf Stimmkreis-, Wahlkreis-, Landes- und Bundesebene. Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteher und Wahlvorstände in jedem Wahl- bzw. Stimmbezirk.
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Das sind die Kreis- oder Stadtwahlleiter bei Bundestags- bzw. Europawahlen, Stimmkreisleiter bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie Abstimmungsleiter bei Volksentscheiden. Die Kreisverwaltungsbehörde unterstützt die bei ihr gebildeten Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahl in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Als Rechts- bzw. Fachaufsichtsbehörden sorgen die Landratsämter neben der erforderlichen Amtshilfe auch dafür, dass die Wahlen von den kreisangehörigen Gemeinden ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
http://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__5.html - §§ 8 ff. Bundeswahlgesetz (BWG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/BJNR003830956.html#BJNR003830956BJNG000202307 - Art. 6 ff. Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlgesetz - LWG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLWG-G1_2 - Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz - BezWG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBezWG-4
Weiterführende Links
- Landeswahlleiter des Freistaates Bayern
http://www.wahlen.bayern.de/lwl/index.php
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
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