
Dienstleistungen A-Z
Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen; Anmeldung zum Fachkundelehrgang mit Prüfung
Zum Erwerb der Fachkunde im Umgang mit Treibladungspulver ist in der Regel ein entsprechender staatlich anerkannter Lehrgang zu besuchen, der zumeist von privaten Anbietern veranstaltet wird.
Die bei erfolgreich absolvierter Prüfung nachgewiesene Fachkunde berechtigt allerdings noch nicht zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver, ist aber wesentliche Voraussetzung für eine entsprechende Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird von den Kreisverwaltungsbehörden erteilt, wenn die übrigen notwendigen Voraussetzungen wie z. B. die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist und ein entsprechendes Bedürfnis für den Umgang mit Treibladungspulver nachgewiesen wird.
- Lehrgangsgebühren des Veranstalters
- Prüfungsgebühren
- Gebühren der Kreisverwaltungsbehörden
Rechtsgrundlagen
- § 9 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__9.html
Weiterführende Links
- Böllerschützen, Vorder- und Wiederlader
https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/gefahrenschutz/explosionsgefaehrliche_stoffe/boellerschutzen_vorderlader_wiederlader/index.htm
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)