
Dienstleistungen A-Z
Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden Sie auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum KostengesetzRechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__14.html - § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__15.html - § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__55c.html - Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG-ANL_1
Formulare
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/gewerbemeldung-druck/index - Gewerbeabmeldung (nicht online ausfüllbar)
nach § 14 GewO oder § 55c GewO
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Wirtschaft/Aufsicht_und_Recht/2021-08-24_Gewerbeabmeldung.pdf - Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz und Hinweise
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Wirtschaft/Aufsicht_und_Recht/2021-08-24_Unterrichtung_BStatG_Hinweise.pdf
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
weitere Informationen zu dieser Leistung im Bayernportal
Für "Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung" stehen Ihnen in Weiden folgende Ansprechpartner zur Verfügung: